Jede zweite Blitzer-Messung ist fehlerhaft

Die Auswertung von 14.783 Verkehrsordnungswidrigkeiten durch ein renommiertes Sachverständigenbüro ergab, dass nur 44 Prozent der Fälle in Messung und Beweisführung als korrekt zu bewerten waren. 1.183 Fälle (8 %) waren als technisch nicht korrekt, 3.696 Fälle (25 %) in der Beweisführung mangelhaft und 3.399 Fälle (23 %) immerhin mit geringen Mängeln zu bewerten waren.

Nach meiner Erfahrung sind Fehlerquellen häufig die Zulassung und Eichung des Messgerätes, die Einhaltung der Vorgaben der Bedienungsanleitung und der Gerätezulassung beim Aufbau und Betrieb der Messanlage sowie die Erfüllung der Anforderungen bei der Auswertung des jeweiligen Beweismittels. Zudem werden die komplexen Messungen durch viele Faktoren wie Standort, Verkehrs- und Wetterverhältnisse beeinflusst. Hinzu kommt, dass Tempomessungen heute ein „Massengeschäft“ sind, bei dem Fokus eher darauf liegt, den Bußgeldbescheid fristgerecht zuzustellen, damit der Fahrer nicht straffrei bleibt. 

Tipp:
Wer geblitzt wurde sollte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und unverzüglich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Nach Erhalt eines Bußgeldbescheids bleiben nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch dagegen einzulegen. Nur ein Rechtsanwalt bekommt die vollständige Akteneinsicht, inklusive dem gesamten Messfilm. Eine Verteidigung ohne fachanwaltliche Hilfe führt nur selten zu Ziel. Es kommt nämlich nicht nur darauf an, den Fehler im Bußgeldverfahren zu entdecken, sondern ihn prozessual auch korrekt in das Verfahren einzuführen. 

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