Kündigungen der BSA GmbH sind unwirksam

Die BSA Brandenburg/Havel Stahl- und Anlagenbau GmbH fertigt in der Carl-Reichstein-Straße in Brandenburg Maschinen und Anlagen für Stahl- und Walzwerke, Kraftwerke und den Bergbau. Im April kündigte das Industrieunternehmen knapp 70 Mitarbeitern "wegen Einstellung des Geschäftsbetriebes in den nächsten Monaten".

Meine Mandanten klagten gegen die Kündigungen und hatten vor der 4. Kammer des Arbeitsgerichts Brandenburg Erfolg. Durch Urteile vom 17.11.2016 wurde die Unwirksamkeit der Kündigungen festgestellt (u.a. 4 Ca 422/16).

Als Begründung hatte der Betrieb behauptet, dass zum Jahresende 2016 beziehungsweise 30.11.2016 der Geschäftsbetrieb eingestellt werden soll. Zugleich wurde behauptet, "dass bis zum 30.11.2016 erfolgreich Aufträge zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes eingeworben werden konnten". Darin sah die 4. Kammer des Arbeitsgerichts einen klaren Widerspruch in der Begründung der Kündigung, denn das Unternehmen hätte darlegen und beweisen müssen, dass nach Ablauf der Kündigungsfrist am 31.05.2016 tatsächlich kein Beschäftigungsbedürfnis mehr bestand. Die Vorsitzende Richterin Heidi Müßig der 4. Kammer monierte in den Entscheidungsgründen außerdem, dass der Betrieb auf die von mir eingewandte Arbeitsverdichtung nach Ausspruch der Kündigung nicht eingegangen ist. Tatsächlich wurden sogar Subunternehmen beauftragt, um die bestehende Arbeit zu bewältigen.

Tipp:
Betroffene tun sich häufig schwer, gegen eine Kündigung rechtlich vorzugehen. Dabei spekulieren Betriebe nicht selten darauf, dass Kündigungen einfach nur hingenommen werden - denn wird die Rechtsunwirksamkeit einer sozial ungerechtfertigten Kündigung nicht binnen drei Wochen geltend gemacht wird, dann gilt jede Kündigung gemäß § 7 des Kündigungsschutzgesetzes als von Anfang an wirksam.  Da sich lediglich 21 Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigungen der BSA gewehrt haben, gelten folglich knapp 49 unberechtigte Kündigungen als wirksam.

Aktuelle Tipps bei Kündigungen wegen Stilllegung des Betriebes können unter www.ra-schmedes.de abgerufen werden. Sie erreichen die Fachanwaltskanzlei Schmedes in der Bauhofstraße 56, Ecke Jacobstraße in Brandenburg a.d.H. und unter der Tel.: 03381/52970.

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